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airberlin: Eure Fragen und Antworten zu Flügen, Umbuchungen, Erstattungen und mehr

UPDATE: airberlin streicht alle Langstrecken – MEHR INFOS HIER

Wir haben in den letzten Wochen ca. 100-150 Fragen nach dem Motto gehabt. Diese Fragen landen bei mir, bei twitter, in diversen Gruppen bei Facebook und wiederholen sich immer und immer wieder. Daher habe ich gestern Abend in einer Facebook Gruppe (airberlin Insider) mal einen sehr, sehr langen Post aufgemacht und versucht einige Fragen zu beantworten und zu sammeln.

Natürlich ist nicht jeder in dieser Facebook Gruppe, daher nutze ich den identischen Beitrag auch hier, werde aber nach und nach immer mehr Fragen ergänzen. Falls Ihr also weitere Fragen habt, ab in den Kommentar, dann versuche ich diese hier mit aufzunehmen.

Wenn Ihr also eine Frage stellen wolltet, wie:

  • Fliegt airberlin morgen/ Montag/ nächste Woche/ nächstes Jahr noch?
  • Wird mein Flug gestrichen?
  • Kann/ wird airberlin mich umbuchen?
  • Kann/ wird mein Reisebüro oder der Online Travel Agent tätig?
  • Was ist mit Pauschalreisen?
  • Soll/ Muss ich einen Ersatz buchen?
  • Was ist mit Zusatzleistungen wie Sitzplätzen?
  • Bekomme ich eine Entschädigung?
  • Bekomme ich bei Stornierung/ Streichung Steuern und Gebühren erstattet?
  • Wie voll ist mein Flug am ___ ?

dann lest bitte erst diesen Post bis zum Ende. Ist Eure Frage nicht dabei, wie gesagt, einfach unten in den Kommentaren fragen.

1.) Fliegt airberlin morgen/ Montag/ nächste Woche/ nächstes Jahr noch?

Wir wissen es alle nicht. Jeder der solche Fragen stellt, der provoziert unnötige Diskussionen. Bis zum 15. 09. 2017 können Bieter und Interessenten Unterlagen einsehen und Angebote Abgeben. Gestern (04. 09. 2017 wurde der 150 Millionen Euro Kredit auch von der EU genehmigt. So wird auch hier nach und nach Geld ausgezahlt und damit der Flugbetrieb aufrecht erhalten. Vor der Gläubigerversammlung am 21. werden wir nicht ansatzweise wissen ob und wenn ja wie es weitergeht oder weitergehen kann. Auch ist nicht klar, ob und welche Flüge übernommen werden (von wem) und wer dann welche Maschinen mit welcher Konfiguration fliegen wird.

Solltet Ihr heute/morgen fliegen, so stehen auf der Seite von airberlin unter dem folgenden Link die aktuellen Abflüge. Dort steht auch, wenn es bekannt ist, das ein Flug annulliert ist, verspätet ist oder gestrichen ist.

UPDATE:

Da die Leasinggesellschaft zehn der A330 Langstreckenflugzeuge kassiert hat, ist nun auch mit einem massiv eingeschränkten Langstreckenverkehr zu rechnen. Daher fallen weitere Flüge aus.

AKTUELLE Fluginformationen bei AIRBERLIN

2.) Wird mein Flug gestrichen?

Siehe Antwort zu Frage 1. Umso weiter in der Zukunft, desto unsicherer und unseriöser ist jede Aussage, es sei denn es gibt bestätigte Infos zu eingestellten Strecken. Das betrifft folgende Flüge, von denen bekannt ist, dass diese eingestellt werden:

airberlin Flug Nr. AB 7492 BERLIN TEGEL (TXL) nach Abu Dhabi (AUH) – GESTRICHEN ab dem 14. September 2017
Abflug in Berlin 11:30 Uhr, Ankunft Abu Dhabi 19:40 Uhr – TAGFLUG
airberlin Flug Nr. AB 7495 ABU DHABI (AUH) nach BERLIN TEGEL (TXL) – GESTRICHEN ab dem 15. September 2017
Abflug in AUH 2:00 Uhr, Ankunft in Berlin 6:30 Uhr – NACHTFLUG

Ebenfalls gestrichen wird knapp 2 Wochen später die zweite Rotation nach Abu Dhabi

airberlin Flug Nr. AB 7493 BERLIN TEGEL (TXL) nach Abu Dhabi (AUH) – GESTRICHEN ab dem 1. Oktober 2017
Abflug in Berlin 21:50 Uhr, Ankunft Abu Dhabi 06:05 Uhr – NACHTFLUG
airberlin Flug Nr. AB 7493 ABU DHABI (AUH) nach BERLIN TEGEL (TXL) – GESTRICHEN ab dem 30. September 2017
Abflug in AUH 9:25 Uhr, Ankunft in Berlin 14:00 Uhr – TAGFLUG

Auch streicht AIRBERLIN AB BERLIN

zum 25. September Langstreckenverbindungen ab Berlin (Chicago etc)

zum 25. September ALLE Langstreckenverbindungen nach New York und/oder Miami VON BERLIIN AUS.

zum 25. September ENTFÄLLT der Flug von Düsseldorf (DUS) nach ORLANDO (AB 7006, DUS-MCO)

UPDATE: ab 25. September ENTFALLEN ALLE Langstrecken in die Karibik, Kuba, Mexiko etc.

ab 01. Oktober ENTFÄLLT AUCH DÜSSELDORF – BOSTON (AB 7472 DUS-BOS)

Das damit auch die jeweiligen Rückflüge ausfallen, dürfte jedem von selbst klar sein. Wer also VOR diesen Terminen hin geflogen ist, der wird zumindest mit Airberlin nicht wieder zurück fliegen können.

Dazu gibt es unterschiedliche Aussagen bzw. unterschiedliche Regelungen. Zunächst geht es um Flüge mit Hin- und Rückflug bis Ende Oktober. Hier werden die Passagiere die nach Abu Dhabi wollten UMGEBUCHT, die genauen Regelungen findet Ihr hier in dem Beitrag.

Etihad veröffentlicht Umbuchungsregeln für Tickets mit airberlin Flügen

Alle anderen Passagiere mit LANGSTRECKENFLÜGEN auf Verbindungen AB BERLIN werden nach Möglichkeit direkt durch airberlin mit Umweg über Düsseldorf und damit die alternative Verbindung umgebucht. Das KANN NUR airberlin und/oder in einigen Fällen das Reisebüro.

3.) KANN Airberlin oder mein Reisebüro mich umbuchen?

Natürlich wird Euer Reisebüro versuchen zu helfen, aber das ist nur bedingt möglich. Hat airberlin OFFIZIELLE Umbuchungsregelungen herausgegeben, so kann auch das Reisebüro eine solche Umbuchung im Rahmen der Vorgaben vornehmen. Das haben wir für die Flüge ex Berlin nach Abu Dhabi bereits vorliegen. Die AIRBERLIN UMBUCHUNGSREGELN für AB Tickets nach Abu Dhabi findet Ihr hier.

Für USA Flüge gibt es solche offiziellen Regelungen derzeit nicht. Das bedeutet auch, wer vor der Insolvenz Flüge in die USA oder die Karibik gebucht hat und diese werden nun ersatzlos gestrichen, der wird auch nicht umgebucht. Wohin auch, airberlin müsste das Ticket / die Umbuchung bezahlen, was in der Insolvenz so nicht geht.

Existieren aber noch airberlin Flüge an das Ziel, so kann Euch airberlin auch auf diese umbuchen. So zum Beispiel für entfallene Berlin – USA Flüge, die nun über Düsseldorf umgebucht werden.

4.) Was ist mit Pauschalreisen?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, der hat einen so genannten Sicherungsschein. Der Reiseveranstalter wird und muss sich hier um die Umbuchung kümmern, sobald er verbindlich weiss, dass ein Flug nicht mehr stattfindet. NUR DIE VERMUTUNG oder die ANGST „es könnte so sein“ reicht aber nicht.

Dazu wendet Ihr Euch bitte an Euren Reiseveranstalter. Die Kontaktdaten findet Ihr in Euren Buchungsunterlagen.

5.) Soll/ Muss ich einen Ersatz buchen?

Es gelten zunächst die eben erklärten Grundsätze. Bucht Ihr allein um, bleibt Ihr auf den Kosten sitzen, mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest. Einen Anspruch habt Ihr ggf. dennoch, aber eben gegen die Insolvente airberlin. Wer es aber aus bestimmten Gründen braucht, unbedingt am Tag X um X Uhr an Ort Y sein muss, der kann natürlich auf eigene Kosten Ersatz buchen. Wer Meilen zur Verfügung hat und diese einsetzen kann, der sollte (wenn verfügbar) diese nutzen. Viele Meilenprogramme bieten kostenlose Stornierungen von Meilenflügen an, oder zumindest eine Stornierung gegen Gebühr.

Wer einen anderen günstigen Flug sucht und bucht, der sollte im „schlimmsten Fall“ davon ausgehen dann ZWEI Flüge zu haben. Bitte beachtet noch eines. Bucht Ihr einen Return Flug, also einen Hin- und Rückflug zum Beispiel mit Delta nach New York und fliegt dann hin doch mit airberlin, weil dieser noch flog, dann VERFÄLLT EUER DELTA Rückflug.

Ihr könnt also nicht einfach den Rückflug bei Delta (oder anderen) nutzen.

HIER FLÜGE SUCHEN

Text, Screenshot, Schwimmen, Person, Badebekleidung

Eine Erstattung der vor Insolvenz (15.8.) gebuchten Flüge findet definitiv nicht statt, airberlin darf hier nicht erstatten, weil das Insolvenzrecht hier strenge Vorgaben macht.

6.) Was ist mit Zusatzleistungen wie Sitzplätzen?

Sitzplätze, XL Seat und Sonderleistungen werden wohl erstmal weg sein, davon würde ich zumindest ausgehen. Natürlich kann man versuchen diese wieder zu bekommen und soweit denkbar und möglich wird man einen Kunden mit XL Seat auch in einen solchen Umbuchen. Ob es immer klappt steht auf einem anderen Blatt. Ist die Leistung bezahlt und auf dem umgebuchten Flug nicht verfügbar, so habt Ihr auch hier einen Anspruch in der Insolvenz, ich persönlich würde es aber abschreiben.

7.) Bekomme ich eine Entschädigung?

Nein, zumindest Entschädigungen für Flugverspätungen vor der Insolvenz sind ausgeschlossen. Auch hier ist die Forderung natürlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und wird ggf. aus der Quote bedient. Bei der Menge an Schulden sehe ich hier wenig bis keine Chancen.

8.) Bekomme ich bei Stornierung/ Streichung Steuern und Gebühren erstattet?

Auch hier muss unterschieden werden ob der Flug vor oder nach dem 15.8. gebucht wurde. Davor definitiv nicht, ist wie Frage 6 Insolvenymasse. Für aktuelle Flüge könnte man ja darüber diskutieren, ist aber auch hier eher aussichtslos.

9.) Wie voll ist mein Flug am ___ ?

Gerade bei Umbuchungen gilt es immer zu schauen wie es am besten geht. Ich habe dafür Gestern einen Anfänger-Guide, also eine Anleitung für ein Tool geschrieben. Expertflyer ermöglicht Euch allein solche Sachen nachzusehen. Solltet Ihr nicht klar kommen, am Ende des Beitrages gibts eine „Anfrage“, dann schaue ich es gern nach.

expertflyer Guide Teil I: Flüge suchen, Sitzpläne und Auslastung anzeigen

Noch etwas zum Schluss:

BITTE bleibt freundlich. Zu den Teilnehmern hie, im Forum, zu den Mitarbeitern am Boden, der Hotline, in der Luft und allen anderen auch. Weder einem Gate Agent, noch der Dame die Euch nicht mehr in die Lounge lassen darf, noch einem Mitarbeiter der Hotline macht es Spaß Euch schlechte Nachrichten zu überbringen. Auch ein Social Media Team bei Facebook oder twitter kann nichts dafür das es so ist wie es ist. Es badet das aus, was ein Management versaut hat.

Ich kann gut nachvollziehen, dass ein lange geplanter und ersparter Urlaub wichtig ist und es wütend macht wenn der nun auszufallen droht, aber der einzelne Mitarbeiter hat dazu nix getan.

Klar kann ich verstehen, es nervt und daher aus Aussagen „warum sagen die es nicht gleich richtig“. Aber in einer Insolvenz ist es nun mal so, es gibt ZIG UNWEGBARKEITEN, wage Aussagen, Fakten die sich minütlich ändern, schön ist das alles nicht, aber die gewünschte Klarheit wünschen sich alle, wird aber nicht so schnell gehen. Daher- BITTE FREUNDLICH.

Die Termine die wir kennen sind soweit:

Flugstreichungen Berlin – Abu Dhabi ab 14.9. und 30.9.

zum 25. September Langstreckenverbindungen ab Berlin (Chicago etc)

zum 25. September ALLE Langstreckenverbindungen nach New York und/oder Miami VON BERLIIN AUS.

zum 25. September ENTFÄLLT der Flug von Düsseldorf (DUS) nach ORLANDO (AB 7006, DUS-MCO)

UPDATE: ab 25. September ENTFALLEN ALLE Langstrecken in die Karibik, Kuba, Mexiko etc.

ab 01. Oktober ENTFÄLLT AUCH DÜSSELDORF – BOSTON (AB 7472 DUS-BOS)

Angebotsabgabefrist für Bieter 15.9./ nächste Gläubigerversammlung 21.9.

Auch hier erwarte ich keine Aussagen die alles klären.

In diesem Sinne: Dennoch soweit als möglich schöne Flüge !

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