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Unister Holding (Ab in den Urlaub) meldet Insolvenz an

In der vergangenen Woche kamen bei einem tragischen Flugzeugunglück die beiden Mitbegründer und Geschäftsführer der Unister Holding Thomas Wagner und Oliver Schilling ums Leben, heute gleich die nächste Hiobsbotschaft. Wie die Kanzlei Flöter und Wirsing bekannt gab, meldete die UNISTER HOLDING heute (18.7.16) Insolvenz an.  Hier einige Hinweise und Kontaktdaten. Wenn Ihr konkrete Fragen habt, wendet Euch bitte an einen entsprechend befugten Rechtsanwalt für Reiserecht. (Artikel im Handelsblatt)

Wer wird Insolvenzverwalter?

Zuständig für die Konzerninsolvenz der Unister Holding GmbH ist die Kanzlei Flötet und Wissing, Hr. Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flotter wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Flöther & Wirsing Insolvenzverwaltung 

Franzosenweg 20 · 06112 Halle, Telefon: +49 345 21222-0, Telefax: +49 345 21222-22

Betrifft es auch meine Reisen?

Grundsätzlich muss klargestellt werden, die Insolvenz betrifft (derzeit) die Unister Holding GmbH als „Dachgesellschaft“. Laut Auskunft des Insolvenzverwalters geht das operative Geschäft der Tochtergesellschaften und Beteiligungen jedoch (vorerst) weiter. Zu den Marken und Töchtern der Unister gehören unter anderem

  • ab-in-den-urlaub.de
  • ab-in-den-urlaube-deals.de
  • fluege.de
  • hotelreservierung.de
  • Kurz Mal Weg
  • Urlaubstours

Die Tochtergesellschaften im Reisegeschäft der Unister wurden erst in 2014 in eine neue Firma ausgegliedert, die UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH.

Unister Travel

Was muss ich als Reisender mit einer Unister / Ab-in-den-Urlaub Buchung tun?

Derzeit müssen Reisende noch nichts tun, denn die Insolvenz betrifft Stand heute nicht die in 2014 neu gegründete Reisegesellschaft, sondern die Unister Holding. In wieweit auch das Reisegeschäft davon betroffen sein wird und ob dieses Unternehmen ebenfalls Probleme hat, ist derzeit nicht bekannt, mir zumindest nicht.

Kann ich weiterhin buchen?

Buchungen über Portale wie ab-in-den-urlaub oder flüge.de sind weiterhin möglich und werden auch ausgeführt. Im Reiserecht ist ein so genannter Sicherungsschein vorgesehen. Dieser sichert die Forderung des Reisenden gegen den Veranstalter ab, falls dieser insolvent ist. Jedoch muss hier unterschieden werden, ob ich Pauschalreisen oder Einzelne Leistungen buche und weiterhin ob die Bezahlung an einen Dritten, den Vermittler oder aber das Hotel, die Airline oder den Anbieter der Leistung direkt erfolgt.

Buche ich eine Reise über ein Portal und zahle bei Anreise im Hotel, so sehe ich dort auch kein akutes Problem. Zahle ich an einen Veranstalter und dieser geht in Insolvenz, so ist der Sicherungsschein wichtig. Mehr Infos zur Funktionsweise und den Hintergründen des Sicherungsscheins hier im Artikel bei Wikipedia zum „Sicherungsschein im Reiserecht„.

Alternative Buchungsmöglichkeiten sind im Netz genug vorhanden. Auf meiner Buchungsseite habe ich einige davon zusammengestellt.

Buchungsseite mit Links zu Reiseveranstaltern und Buchungsmöglichkeiten

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