Bereits vor ein paar Wochen haben wir diese „Diskussion“ gehabt, auf dem Blog von YHBU und in zahlreichen sozialen Netzwerken. SAUDIA, die Airlines aus dem Wüstenstaat und bekannt für ihre spezielle Haltung, hatte eine Kleidervorschrift herausgegeben.
Der Dresscode sah so aus:
SAUDIA is requesting from their guests to abide by a dress code where by they are not clothed in a manner that would cause discomfort or offense to other passengers.
For example*:
Women exposing legs or arms; or wearing too thin; or too tight clothes.
Men wearing shorts exposing legs.
Note: SAUDIA may refuse to transport passengers, or may remove passengers from the flight at any point for not complying with its dress code.* including but not limited to.
Also nur zum Verständnis. Frauen mit zu engen oder kurzen „Klamotten“, unbedeckten Armen oder Beinen, sollten nicht mehr befördert werden, denn es stört (oder könnte stören) andere Passagiere.
Was meint Ihr? Ein No-Go? Anpassen an das Land und die Airline? Maximal zum Transit? Schreibt es gern als Kommentar!
Saudia Airlines mit Dresscode – anpassen oder aussteigen – oder doch nicht?
Diese Nachricht ging um die Welt. Diese Einschränkung hat weltweit Empörung, aber auch Zustimmung ausgelöst. Andere wiederum fragten sich, wie dieses mit Anti-Diskriminierung zu vereinbaren ist und warum so eine Airline dann überhaupt in der EU landen darf.
Selbst der Spiegel griff das Thema nochmals auf (Artikel im Spiegel) und fragte, wie ein Land welches Millionen in den Tourismus investiert, dann solche Vorschriften machen könne.
Doch anscheinend hat sich die Airlines das nun wieder anders überlegt. Der Link, unter welchem der Dresscode und damit auch der Hinweis auf eine mögliche Nichtbeförderung veröffentlicht war, zeigt nur noch Fehler. LINK
Entweder es ist wirklich ein Fehler, oder man hat auf „westlichen Druck“ tatsächlich etwas geändert und schreibt es nun nicht mehr vor?
Noch ein Hinweis auf die generellen Kleidervorschriften in Saudi Arabien: (Quelle: WIKIPEDIA)
In Saudi-Arabien ist das Verschleiern von Frauen in der Öffentlichkeit Pflicht. Dies geschieht in der Regel mit einer Abaya oder einem Hidschab.
In der Grundordnung des Königreiches Saudi-Arabien ist der Schleier nicht explizit erwähnt; dass Frauen ihn in der Öffentlichkeit trotzdem tragen müssen, ergibt sich aus den Artikeln 1, 23 und 45.[1] Der Schleier soll grundsätzlich den Körper bedecken,[2] seine Intensität und Art unterscheidet sich sehr stark lokal in den entsprechenden Gebieten des Landes.[3] Ausgenommen hiervon sind Mädchen vor dem Erreichen der Pubertät.
Auch nicht-muslimische Ausländerinnen müssen ihre Figur mit einem weiten, untaillierten Kleid oder einem Umhang (Abaya) verhüllen und dabei auch Arme und Beine bedecken. Gesicht und Haare können jedoch unverhüllt bleiben. Im Norden des Landes und insbesondere in der Hafenstadt Dschidda wird diese Art auch von Frauen muslimischen Glaubens angewandt. Anders als im Iran, in dem die Verschleierung des weiblichen Haars einer Doktrin folgt und ein freizügiges Tragen des Kopftuches sehr verbreitet ist, folgt die saudische Tradition einem pragmatischeren Verhüllen der Weiblichkeit. Diese erlaubt es, das Haar teilweise unbedeckt zu lassen. Die Abaya ist aber gesetzlich vorgeschrieben, ein Kopftuch oder Hidschab üblich, aber nicht vorgeschrieben.[4] In den Zentralprovinzen (Riad und Buraida) sieht man auch viele Frauen, die sich mit einem Niqab verschleiern, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.[5][6]
Obwohl Frauen in der Öffentlichkeit ihre Reize nur sehr beschränkt zeigen dürfen, geben sie im Königreich laut einem Bericht der Financial Times fast 1,9 Mrd. Euro für Kosmetikartikel aus. Pro Kopf liege der Verbrauch damit nicht nur im Nahen Osten, sondern auch weltweit an vorderer Stelle.[7]