Topbonus, das ehemalige Vielfliegerprogramm der airberlin ist nun endgültig insolvent. Dazu hatte ich bereits in älteren Artikeln geschrieben, auch waren teilweise wieder Einlösungen möglich. So konnten einige von Euch noch Meilen „verbraten“, wenn auch nicht wirklich lukrativ.
Gestern bekamen die meisten von Euch nun folgende E-Mail:
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Anmeldung heute schon möglich
Entgegen der Aussage der E-Mail, wonach ab Freitag eine Anmeldung möglich sein sollte, geht es heute schon. Was Ihr dafür braucht und tun müsst, das habe ich Euch hier zusammengefasst.
Bevor Ihr Euch anmeldet, legt Euch folgende Unterlagen/ Informationen bereit:
- Topbonus Kontonummer
- Eure E-Mailadresse
- Bankdaten mit IBAN und BIC
Den Meilenstand müsst Ihr nicht wissen, der wird automatisch bei der Anmeldung übernommen.
Mit all diesen Daten geht Ihr dann auf die Seite:
https://topbonus.insolvenz-solution.de/start
Hier gebt Ihr nun all Eure Daten ein und meldet Eure Forderung an.
Was sind meine Meilen wert?
Generell erstmal nichts. Den Meilen wird ein fiktiver Wert beigemessen. Dieser beruht auf einem Gutachten, welche nach dem Login herunter geladen werden kann. Interessant sind dabei die unterschiedlichen Bewertungen und wie man dort auf die Werte kam.
Interessant sind in dem Gutachten die Seiten 6, 7 ff. Darin wird der Wert nach unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten bestimmt. Errechnet wurde demnach ein Wert von
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0,38 EuroCent pro Meile bei einem Freiflug (also inkl. Steuern und Gebühren)
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0,41 EuroCent pro Meile bei einem Prämienflig (also ohne Steuern und Gebühren)
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0,54 EuroCent pro Meile bei einem Companion Flug
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0,42 EuroCent pro Meile bei Upgradeprämien
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0,36 EuroCent pro Meile bei Sachprämien
Da aber die Flugprämien nicht immer sondern nur bei Verfügbarkeit zur Verfügung standen, will man dieses nicht als Grundlage annehmen, sondern legt den Betrag bei Sachprämien zu Grunde.
Folglich kann bei der Berechnung des Wertes einer Prämienmeile nicht von dem Wert der Prämie mit dem besten Euro-Meilen-Wert ausgegangen werden, sondern von dem Wert der Prämie, deren Einlösung am wahrscheinlichsten war. Denn dies war die Prämie, in welche die Mehrheit der topbonus-Teilnehmer ihre Meilen vor dem 15. August 2017 hätten einlösen können. Alle anderen Prämien können hingegen nicht als Bewertungsmaßstab berücksichtigt werden. Dies folgt bereits aus dem allgemeinen schadensrechtlichen Grundsatz, dass Schäden, deren Eintritt außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegt, nicht ersatzfähig sind (Adäquanztheorie).
Der Verrechnungspreis, den topbonus und die topbonus-Partner einer Meile beimessen, betrug nach Auskunft der Gesellschaft 0,36 Eurocent für Sachprämien und Gutscheine (bei amazon-Vouchers 0,31 Eurocent). Der Verrechnungspreis für Prämien in Form einer Flugleistung betrug 0,40 Eurocent. Dieser Verrechnungspreis entspricht hinsichtlich der Sachprämien auch dem vorstehend ermittelten Meilenwert für Sachprämien, welcher zum Zeitpunkt der Einstellung des Internet-Portals galt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Einlösung in Sachprämien weitaus wahrscheinlicher war als in Flugprämien ist auf den Meilenwert für Sachprämien abzustellen. Der Schaden des einzelnen topbonus-Teilnehmers pro nicht eingelöster Meile beträgt demnach:
0,36 Eurocent pro Meile.
Damit ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen, dass ein topbonus-Teilnehmer seine Meilen tatsächlich in die Prämie mit einem höheren Euro-Meilen-Wert hätte einlösen können. Dies müsste er aber in einem Zivilverfahren darlegen und beweisen, wobei der Erfolg einer solchen Klage mit steigender Zahl an Klägern abnehmen würde. Grund ist, dass mit einer zunehmenden Anzahl von Anspruchstellern, welche eine Einlösung in eine höherwertige Prämie behaupten, aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit die Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Einlösung, und damit des behaupteten Schadenseintritts, sinken würde.
OK, über die Auffassung des Gutachters kann man vortrefflich streiten. Ob jemand den Klageweg bestreitet muss jeder für sich selbst entscheiden, denn damit wäre auch ein Kostenrisiko (so nicht rechtsschutzversichert) verbunden.
Ihr müsst den Wert nicht akzeptieren. Dann wird aber die Forderung bestritten und Ihr müsst den Klageweg bestreiten. Dazu lasst Euch am besten vorher juristisch beraten.
Und falls Ihr Lust habt, die Gläubigerversammlung findet in Berlin statt.
Was macht Ihr? Nehmt Ihr den Betrag? Wollt Ihr klagen?
Ich sehe persönlich eher geringe Chancen auch nur einen Cent zu bekommen, aber nun gut, ist eben so.