In meinem Beitrag vor zwei Tagen, dem zum Insolvenzantrag der airberlin, hatte ich Euch angeboten mal einige Fragen zu sammeln. Danke für fast 100 Mails, Tweets, Kommentare etc. und verschiedenste Fragen. Einige davon werde ich aufgreifen und hier mal weiter beantworten.
Gestern hatte ich zu Vorteilen mit einem Status geschrieben, also dem Loungebesuch und weiteren Benefits.
airberlin: Kann ich mit meinem Status noch in die Lounge?
Eine der Reaktionen war „als haben wir keine anderen Probleme“, das mag auch durchaus richtig sein, in Anbetracht der vielen Mitarbeiter und deren Familien die keine Ahnung haben und mit der Ungewissheit leben was nun kommt. Dennoch finde ich es auch legitim für jemanden, der lange für einen Status geflogen ist, zu wissen was mit welchen Leistungen passiert, welche er sich davon versprochen hat. Daher und auch weil diese Fragen nicht nur einmal sondern einige Male kommen, hier das weitere Thema, die Gutscheine.
airberlin Gutscheine nach der Insolvenz
Aufgrund von Flugverspätungen und sonstigen Problemen konnte es durchaus vorkommen, dass die Airlines zu einem Schadenersatz verpflichtet sind. Dieser wurde dann oftmals in zwei Varianten angeboten. Zum Beispiel:
Bei einer Flugverspätung und der Frage nach dem Weg der Erstattung hab es die Möglichkeit sich entweder für die 600 € gemäß EU Recht zu entscheiden, alternativ bot die Airlines eine höhere Erstattung an, dann aber in Form eines Gutscheins, so zum Beispiel 750 €.
Das war durchaus sinnvoll und lukrativ, wenn es denn einen konkreten Plan gab den Gutschein auch einzusetzen.
Wer einen solchen Gutschein aber nach dem Antrag auf Insolvenz noch hat, der ist leider schlecht dran. Anders als bei einem ausgestellten Flug ist es mit dem Gutschein.
Dieser ist faktisch wertlos.
Wobei mit dem Gutschein der Passagier natürlich zu einem Gläubiger wird und seinen Anspruch dann natürlich bei der Airline/ dem Insolvenzverwalter anmelden kann. Rein insolvenzrechtlich betrachtet ist ein Gutschein eine Forderung gegenüber dem Gutscheinaussteller. Diese Forderung darf aber in Insolvenzverfahren nicht mehr bedient werden. Der Gutscheinausstellerwürde sich sogar strafbar machen, wenn er den Gutschein einlösen und damit die Forderung begleichen würde, denn hier würde aus der Insolvenymasse eine Verfügung stattfinden. Dieser wird die Anmeldung aufnehmen und so sich eine Quote ergibt, kann es durchaus zu einer Teilrückzahlung kommen. Ich würde aber nicht davon ausgehen, hier Geld aus einem solchen Gutschein zu bekommen. Zum Glück habe ich meinen immer zeitnah wieder eingesetzt.
airberlin Gutscheine – kann ich denn damit noch buchen?
Nein, denn das wäre ja eine solche Einlösung, also eine Herausgabe des Gegenwertes, eines Fluges. Wer also einen solchen Gutschein hat, der kann den derzeit aufbewahren und beim Insolvenzverwalter anmelden. Eine Buchung von Flügen ist damit nicht möglich. Auch wenn der Gutschein bei der Buchung noch eingegeben werden kann und auf den ersten Blick abgezogen wird, am Ende lässt sich diese Buchung nicht abschließen, wie mehrere Leser hier berichtet haben.
Was passiert mit (mit Gutschein) bereits gebuchten Flügen?
Ist der Flug vor dem Antrag auf Insolvenz, also vor dem 11. 8. 2017 gebucht worden, so war dieser „wie Geld“ eine Gegenleistung für das Ticket. Das Flugticket, der Sitzplatz oder für was auch immer Ihr es eingesetzt hattet ist damit anteilig oder vollständig bezahlt worden. Hier ist es also nötig, eine entsprechendes Ticket zu haben.
Solange die airberlin den regulären Flugbetrieb also nicht einstellen muss, solange ist auch ein entsprechendes Ticket gültig und kann genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses mit einem Gutschein oder in bar, mit Karte oder anders bezahlt wurde.
Was mit den Meilen und den Meilentickets passiert, das lest Ihr in einem anderen Beitrag.