Heute ist so einer der Tage, da macht man am besten soziale Netzwerke aus, ganz aus. Denn das was sich heute in Foren und Netzwerken abspielt, lässt sich exakt in wenige Kategorien packen.
- Journalisten die Recherche eher doof finden
- die die es „schon immer wussten“ und nun endlich froh sind das airberlin preite sei
- die, die es nicht fassen können und Panik wegen ihrem Urlaubsflug haben
- und die, die es realistisch sehen.
Leider überwiegen Gruppen 1-3. Doch mal der Reihe nach. Was ist denn eigentlich passiert und was sind die drängendsten Fragen dazu?
airberlin stellt Insolvenzantrag in Eigenverwaltung – was ist das eigentlich?
Wer schon einmal etwas von Chapter 11 in den USA gehört hat, ein Schutzschrim für ein Unternehmen, welches zwar weiter fliegen will, aber eben nicht so recht kann, weil der Druck der Gläubiger zu groß ist. American Airlines hat das Jahre praktiziert und ist eine durchaus fliegende Airline, jeden Tag auf’s neue fliegen die Flugzeuge und niemand sorgt sich, dass es morgen nicht so sein könnte.
Insolvenz ist ein Schutz und kann auch eine Chance sein. Ich bemühe mal den Deutschen Anwaltspiegel und zitiere da:
Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO stellt kein eigenes Verfahren dar. Es handelt sich vielmehr um Sonderregelungen zur Verwaltung und Verfügung über das Vermögen des Insolvenzschuldners im (vorläufigen) Insolvenzverfahren. Dies erfolgt anders als im „normalen“ Insolvenzverfahren nicht durch einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter, sondern durch den Schuldner oder das schuldnerische Unternehmen selbst. Überwacht wird der Schuldner von einem durch das Insolvenzgericht bestellten (vorläufigen) Sachwalter. Die Insolvenzverwaltung in Eigenverwaltung ist bereits seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung geregelt. Die Verfahrensart wurde jedoch nur selten angeordnet. Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) aus dem Jahr 2012 wurde die Möglichkeit einer Eigenverwaltung mittels der §§ 270a und b InsO gefördert und wird seither häufiger beantragt und angeordnet.
Die Eigenverwaltung bedarf eines gesonderten Antrags des Schuldners. Weiter dürfen keine Umstände bekannt sein, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Sofern der Antrag des Schuldners nicht offensichtlich aussichtslos ist, soll das Gericht nach § 270a InsO bereits im Eröffnungsverfahren davon absehen, eine vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen, und stattdessen einen vorläufigen Sachwalter bestellen.Die Verwaltung nach § 270b InsO – das sogenannte Schutzschirmverfahren – kann beantragt werden, wenn der Schuldner lediglich zahlungsunfähig zu werden droht oder nur überschuldet und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. In diesem Fall bestimmt das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners eine Frist von maximal drei Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans. Auch nach § 270b InsO wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt.
Eine solche Insolvenz in Eigenverwaltung kann also durchaus eine Chance sein, eine Chance wieder auf die Beine zu kommen, weil der große Druck der Gläubiger weg ist.
Die Erklärung von airberlin im Wortlaut
airberlin hat heute beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um die bereits eingeleitete Restrukturierung fortzuführen. Die Bundesregierung, die Lufthansa und weitere Partner unterstützen die airberlin bei ihren Restrukturierungsbemühungen. Die Bundesregierung unterstützt airberlin mit einem Brückenkredit, um den Flugbetrieb auch langfristig aufrecht zu erhalten. Das bedeutet:
Alle Flüge der airberlin und NIKI finden weiterhin statt
- Die Flugpläne bleiben gültig
- Gebuchte Tickets behalten ihre Gültigkeit
- Alle Flüge sind weiterhin buchbar
Die Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Partnern zum Erwerb von Betriebsteilen der airberlin sind weit fortgeschritten und verlaufen erfolgsversprechend. Diese Verhandlungen können zeitnah finalisiert werden.“
Thomas Winkelmann, CEO der Fluglinie, ergänzte: „Wir arbeiten unermüdlich daran, in dieser Situation das Beste für das Unternehmen, für unsere Kunden und unsere Mitarbeiter zu erreichen.
airberlin stellt Insolvenzantrag in Eigenverwaltung – was passiert mit Eurem Ticket
Nichts. Die Tickets bleiben weiter gültig, die Flüge finden wie gebucht statt. Es ist derzeit ein Antrag auf das Insolvenzverfahren und damit ein erster Schutz durch den so genannten Schutzschrim. Wer ein Ticket hat oder auch ein neues kauft, der wird bei dem durchgeführten Flug auch mitgenommen.
Führt eine Insolvenz zu keiner Lösung, dann sähe es irgendwann anders aus.
airberlin stellt Insolvenzantrag in Eigenverwaltung – was passiert mit Euren Meilen?
Das Topbonus Programm gehört Etihad Airways zu 70%, also würde sich hier eine mögliche Insolvenz von airberlin nicht direkt auswirken. Ob Etihad dann weiter eine Einlösung auf bestimmten Flügen von airberlin zulässt, oder dieses dann ändert oder einstellt, das wird sich erst später zeigen.
Wichtig ist:
- die Meilen sind Stand heute nicht weg
- die Meilen haben den identischen Wert derzeit
- eine Insolvenz wirkt sich nur bedingt auf Topbonus aus
airberlin stellt Insolvenzantrag in Eigenverwaltung – behält der Status weiter Gültigkeit?
Klar. Derzeit ist airberlin weiter Mitglied der oneworld und auch die Partnerschaft mit Etihad besteht weiter. Also werden auch weiter alle Statusvorteile gewährt. Ihr könnt den Fasttrack nutzen, die Lounge besuchen und alle anderen Vorteile auch.
Natürlich könnte eine Partnerlounge, welche von airberlin kein Geld bekommen hat, einen Zugang einschränken, ob und wie das passiert ist reine Spekulation, an denen beteilige ich mich nicht.
Ich werde heute Abend noch einmal ausführlicher zu den weiteren Fragen und offenen Punkten schreiben, derzeit muss ich leider zu einem Termin. Also… wenn Ihr Fragen habt, einfach in den Kommentar.