Heute gab es die angekündigte Pressekonferenz und die dort angekündigte Aufspaltung, besser Zerschlagung der airberlin. Ich hatte bereits
meinen letzten Langstreckenflug bereits beschrieben
und Euch die
Fragen und Antworten zu Eurer airberlin Buchung aufgeschrieben
Doch schauen wir uns nun einmal an, was heute besprochen wurde. Klar ist:
- es wird nur eine weitere Verhandlung mit der Lufthansa und easyjet geben
- ggf. wird noch ein dritter Bieter „im Rennen sein“
- Mitarbeitern sollen neue Angebote gemacht werden
- kartellrechtliche Prüfungen sollen dann, nach Unterschrift der Kaufverträge folgen
- für die Langstrecke gibt es keinen Bieter
Entscheidend für die Kunden sind aber die Einstellung weiterer Strecken und damit auch die Frage, was genau wann noch fliegt.
Welche Strecken wurden bisher gestrichen?
Ich hatte bereist mehrfach zu airberlin geschrieben und Euch auch hier die bereits vorhandenen Streckenstreichungen aufgelistet. Von der Einstellung bisher waren also bereits betroffen:
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Berlin Tegel nach Abu Dhabi, Chicago, Miami, New York, Los Angeles, San Francisco
Diese Strecken sind also bisher schon eingestellt oder aber werden es in den kommenden Tagen.
Ab sofort ist aber nun auch bekannt, welche weiteren Strecken der Streichung zum Opfer fallen:
es werden ersatzlos gestrichen
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Düsseldorf nach Fort Myers, Miami, New York, San Francisco alle ab dem 15. 10. 2017
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Düsseldorf nach Los Angeles ab sofort
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Düsseldorf nach Chicago und Toronto (sollten erst in 2018 starten)
Werden auch innerdeutsch Flüge gestrichen?
Ab dem 29. September 2017, also ab Ende dieser Woche, werden zudem die Flüge zwischen
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MÜNCHEN und KÖLN-BONN und
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MÜNCHEN und HAMBURG
gestrichen. Auch hier ist der Grund nahezu identisch mit dem der Langstrecke. Auch hier gehen die Flugzeuge an die Leasingunternehmen zurück und stehen daher nicht mehr zur Verfügung.
Was passiert mit bereits gebuchten Tickets?
Angeblich, so war der Pressekonferenz zu entnehmen, ist das KfW Darlehen nicht aufgebraucht und ein Flugbetrieb kann daher bis November (eine andere Aussage gab es nicht) zunächst sichergestellt werden. „Wir sind bis dahin durchfinanziert“, sagte Hr. Winkelmann.
Bei den gebuchten Tickets muss unterschieden werden, wann diese gebucht worden sind.
Ticketbuchung vor dem 15.08.2017
Wer sein Ticket vor dem Insolvenzverfahren gebucht hat, der geht leer aus. Eine Umbuchung auf andere Airlines oder die Erstattung der jeweiligen ist hier rein insolvenzrechtlich ausgeschlossen und daher schaut Ihr leider „in die Röhre“ und bekommt keine Erstattung. Wer also einen Urlaub gebucht hat, der nicht von einem Reiseveranstalter angeboten wurde und wo es dann keinen Sicherungsschein gab, der geht hier leer aus. Wollt Ihr also andere Leistungen nicht verlieren, so müsst Ihr Euch selbst um einen Ersatzflug kümmern. Schaut Euch hier die Preise an und vergleicht ggf. direkt bei den Portalen wie momondo.
MOMONDO FLUGVERGLEICH HIER AUFRUFEN
UMBUCHUNGEN
Bei den Umbuchungen für Tickets vor dem 15. 08. 2017 ist genau so zu sehen. Es gibt keinen Anspruch auf Umbuchung oder sonst welche Erstattungsleistungen. Airberlin hat in der Vergangenheit teilweise bei einigen Flüge auf einen früheren Termin vorgezogen (wenn es denn geht und der Flug vorher noch stattfindet), einen Anspruch gibt es aber dazu nicht.
Ticketbuchung nach dem 15. 08. 2017
Wer sein Ticket nach dem Termin gebucht hat, der kann eine Erstattung beanspruchen, wenn der Fug danach nicht mehr stattfindet. Seid Ihr also auf den oben genannten Strecken nach den dort genannten Terminen gebucht, so wird der Flug storniert und Ihr habt einen Erstattungsanspruch. Da das Geld nach Eröffnung des Insolvenzverfahren auf einem separaten Konto gelandet ist, wird Euch der Ticketpreis hier erstattet.
UMBUCHUNGEN
Auch hier gilt, wer ein Ticket nach dem Insolvenzverfahren gebucht hat, auch der ist an die Umbuchungsregeln des Tickets gebunden. Nur wenn ein entsprechender Flug gestrichen wir, ist eine Erstattung und/ oder eine Umbuchung an.
Alle weiteren Fragen habe ich Euch bereits zusammengestellt:
FRAGEN UND ANTWORTEN ZU EURER AIRBERLIN BUCHUNG