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Dubai – Einreise mit Medikamenten – weitere Hinweise zum Onlineverfahren

Es ist der meistgelesene Artikel hier und scheint zu großer Verwirrung zu führen. Es geht um das Thema „Dubai Einreise Medikamente“ und gilt für die Vereinigten Arabischen Emirate generell, wenn Ihr verschreibungspflichtige Medikamente bekommt und diese auch mitführen müsst. Das habe ich bereits in zwei Artikeln beschrieben.

1.) Einreise nach Dubai – Vorsicht bei Medikamenten

2.) Einreise nach Dubai – Medikamentenanmeldung mit neuem Onlineverfahren

Dennoch sind mit weit über 100 Kommentaren immer noch viele Frage offen. Von Angst bis Verzweiflung ist bei einigen die Rede, aber so schlimm ist es gar nicht. Dennoch war es bisher sehr schwammig auf den Seiten der Behörde formuliert und führte zu noch mehr Verwirrung. An einigen Stellen hat man nun nachgebessert und es finden sich nun weitere Hinweise dort. Nach dem Account erstellen findet sich zunächst dieser Text nach dem LOGIN. (Stand: 03/2022)

Dear Traveler,

The eService of obtaining prior approval to carry personal medicine is available for narcotics psychotropic and controlled medications ONLY as per UAE definitions presented in the link
http://www.mohap.gov.ae/ar/services/Pages/361.aspx
Service is available to those arriving in the country and wishing to obtain prior electronic approvals this is an optional service available for the comfort and you can always have the option to declare upon arrivals to the UAE ports of travelers who could use the electronic service or declare their medicines upon arrival to the UAE

The traveler is not obliged to obtain electronic prior approvals for other drugs

Zunächst also einmal weitere Fakten und Infos. Hier wird ab sofort von einer OPTIONALEN ANMELDUNG gesprochen, also keinem ZWANG es vorher zu tun. Nach dieser Aussage (und entgegen der bisher gelebten Praxis) muss es nicht vorab angemeldet werden, sondern KANN auch AN DER GRENZE/ BEI DER EINREISE angemeldet werden.

Es sind nur die Medikamente anzumelden, welche sich in der LISTE MIT DEN SUBSTANZEN BEFINDEN. Da dieses immer wieder zur Verwirrung führt, die aktuelle Liste findet sich auf dem folgenden, verlinkten Dokument. DIE LISTE IST in 01/2023 aktuell, auch wenn diese aus 2021 ist. Auskunft des Ministeriums vom 12.1.2023.

Dubai Einreise Medikamente – LISTE MIT SUBSTANZEN

Ich habe hier einmal in einer Galerie die 25 Seiten nochmals extra einkopiert. DIESE LISTE IST ENTSCHEIDEND. Hier sind auch weitere Hinweise enthalten, diese erkläre ich nochmals weiter unten und beantworte dann auch weitere Fragen, wie zum Beispiel:

  1. Welche Medikamente müssen angemeldet werden?

  2. Wann muss ich den Antrag stellen?

  3. Wie lange dauert die Bearbeitung?

  4. Wie viele Medikamente kann ich mitnehmen?

  5. Darf ich eine Reserve einpacken?

  6. Müssen die Medikamente original verpackt sein?

  7. Muss ich bei einem Transit durch Dubai auch Medikamente anmelden?

  8. Was ist bei Kreuzfahrten, die in Dubai starten/ ankommen?

  9. Wie funktioniert die Anmeldung vor Ort?

  10. Was benötige ich für die Anmeldung vor Ort?

  11. Ich habe aber kein Rezept mehr, was nun?

  12. Reicht nur die Bescheinigung des ADAC aus?

  13. Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

  14. „Da kontrolliert nie einer“ oder „ich war schon X Mal da und niemand wollte es sehen“

Dubai Einreise Medikamente – die aktuelle Liste (Stand 2021)

Dubai Einreise Medikamente – Welche Medikamente müssen angemeldet werden?

Zunächst einmal müssen ALLE MEDIKAMENTE angemeldet werden, die auf der Liste stehen. Richtigerweise stehen aber nicht die MEDIKAMENTENNAMEN auf der Liste, sondern die entsprechenden Wirkstoffe. Sprecht also mit Eurem ARZT ODER APOTHEKER und lasst prüfen, ob die von Euch eingenommenen/ für Euch verordneten Medikamente Substanzen enthalten, welche auf der Liste sind.

LINK ZUR AKTUELLEN LISTE

Wer ein Nasenspray mitnimmt oder andere Mittel OHNE EINE SUBSTANZ, die auf den 25 Seiten steht, der muss diese NICHT anmelden. Aber ACHTUNG: Hustensaft zum Beispiel enthält manchmal Codein. Dieses ist auf der Liste und so wird schnell eine kleine, harmlose Medizin anmeldepflichtig.

Seid Ihr Euch nicht sicher, so könnt Ihr auch die PDF Liste öffnen und nach dem entsprechenden Begriff suchen, wenn er denn als Wirkstoff in der englischen Schreibweise auf der Packung steht. Sicherer ist aber die Apotheke.

1. Welche Unterlagen muss ich vorab besorgen für die Anmeldung?

BEVOR Ihr mit einer Anmeldung beginnt, besorgt Euch bitte alle Unterlagen. Nur so stellt Ihr sicher, dass es ohne Probleme weiter geht. Der Antrag kann im Notfall als Entwurf gespeichert werden und später fortgesetzt. Daher die LOGIN DATEN gut aufheben. Ihr braucht also nun folgende Unterlagen:

ERSTENS: EIN REZEPT (Prescription issued by the attending physician.)

Hier müssen nicht nur die Medikamenten enthalten sein, am besten ist auch der Wirkstoff genannt. Zudem muss auf dem Rezept die VERORDNUNG ersichtlich sein, nur so kann die richtige benötigte Menge für Eure Reise ermittelt werden.

Das Rezept muss von dem behandelnden Arzt ausgestellt sein, alle Daten enthalten und sollte einen Stempel und eine Unterschrift tragen.

ÄRZTLICHER BERICHT (Medical report approved by health entities.)

Genauer heißt es: „Ärztlicher Bericht, der von Gesundheitseinrichtungen genehmigt wurde.“ Das kann ein ausführlicher Arztbericht sein, macht es aber nicht gerade einfacher, da dieser meist auf deutsch ausgestellt ist. Einfacher ist es, eine der folgenden Bescheinigungen zu verwenden:

BESCHEINIGUNG DES ADAC (ACHTUNG- reicht NICHT für BMT Medikamente)

Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

ACHTUNG: Eine Beglaubigung durch das Gesundheitsamt ist gewünscht, ich melde meine Medikamente und auch solche die in Deutschland unter die BTM Verordnungen fallen, immer mit diesen Formularen an. Eine Bestätigung des Arztes ist PFLICHT, das Gesundheitsamt musste es aber nie sein.

KOPIE DES REISEPASSES

Habt Ihr all diese Dokumente zusammen, geht Ihr in der Onlineanmeldung weiter. Dazu habe ich hier das komplette Verfahren beschrieben.

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2. Wann muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag muss vor der Abreise und so rechtzeitig gestellt werden, dass es noch zu einer Bearbeitung kommen kann. In den Emiraten ist Freitag/ Samstag Wochenende und somit wird auch in Behörden nicht oder nur eingeschränkt gearbeitet. Daher solltet Ihr rechtzeitig beantragen, siehe auch die nächste Frage.

3. Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, dann ist eine Bearbeitung in wenigen Tagen möglich, kann aber auch länger dauern. Rückfragen und fehlende Unterlagen verlängern diesen Prozess erheblich. Ich würde also in jedem Fall 3-4 Wochen vorher den Antrag stellen. Dieses lässt Euch genug Zeit, noch auf Rückfragen zu antworten und notfalls auch noch zu einem Arzt zu gehen um weitere Unterlagen zu besorgen.

4. Wie viele Medikamente kann ich mitnehmen?

Wenn nicht anders angegeben, oder in der Liste weiter eingeschränkt, gibt es zwei Arten von Medikamenten. Einige sind einfach „erlaubt“, andere noch in der Menge begrenzt. Ihr solltet nie mehr Medikamente mitnehmen als benötigt und das diese nicht in den Koffer sondern ins Handgepäck gehören, das versteht sich hoffentlich von selbst.

„Quantity for the period of stay or a maximum one month use whichever is less. Medical prescription and attested medical report is required

Entweder also all die Medikamente, welche gemäß Verordnung hochgerechnet auf den Aufenthalt hochgerechnet benötigt werden, oder maximal Medikamente für einen Monat. Problematisch und nicht mehr so einfach mit diesem Verfahren zu beantragen sind Aufenthalte die über 30 Tage hinausgehen.

Es muss sich aber nachvollziehen lassen. In der Vergangenheit sind immer wieder Anträge abgelehnt worden, da diese zu viel erschienen. Daher sollte ggf. auf der Rückseite des Attestes oder Rezeptes kurz „vorgerechnet“ werden.

Ein Beispiel: Ihr fliegt vom 10. 09. bis 24. 09. in die Emirate. Dabei nehmt Ihr folgende Medikamente:

Medikament 1: morgens- mittags- abends je eine Tablette

Medikament 2: morgens eine halbe, abends eine Tablette

Medikament 3: morgens und mittags je 10 Tropfen

Unser Aufenthalt dauert nun 14 Tage. Vom Medikament 1 braucht es also 3 Tabletten pro Tag, also 3 Tabletten * 14 Tage = 42 Tabletten. Bei dem zweiten sind es dann 1 1/2 pro Tag, also 21 Tabletten für die 14 Tage. Bei Tropfen ist es etwas anders. Dazu muss (ggf. der Apotheker) berechnet werden, wie viel ml ein Tropfen hat. In unserem Fall braucht es also 20 Tropfen pro Tag * 14 Tage = 280 Tropfen – ZUM BEISPIEL: 25 ml

NUR diese Mengen könnt und dürft Ihr mitnehmen. Sicher wird bei einer Tablette mehr oder weniger niemand etwas sagen, dennoch ist es eben nicht gestattet.

5. Darf ich eine Reserve einpacken?

Offiziell nicht. Es darf nur das mitgenommen werden, was verordnet ist. Also bittet ggf. den Arzt etwas mehr zu verordnen. Schreibt er also von unserem Medikament 1 eben statt 1-1-1 eben 4 Tabletten pro Tag auf, so können diese 14 zusätzlich mitgenommen werden.

6. Müssen die Medikamente original verpackt sein?

Es gibt keinen Zwang die originale Umverpackung mitzunehmen. Dennoch solltet Ihr sonst die Tabletten etc. in der normalen Hülle lassen und nicht einfach in eigene Behälter umfüllen. Warum? Weil nur so nachweisbar ist, was Ihr da überhaupt einführen wollt.

Auch eine Packungsbeilage kann ganz hilfreich sein. Google hilft Euch bei den meisten Beipackzetteln auch mit einer englischen Version.

7. Muss ich bei einem Transit durch Dubai auch Medikamente anmelden?

Angemeldet werden müssen die Medikamente immer dann, wenn Ihr EINREISEN WOLLT. Das ist bei einem reinen Transit innerhalb eines Flughafens und eines Terminals nicht der Fall. Dennoch kann eine solche Einreise auch unverhofft passieren. Ein verpasster Anschluss und die Airline stellt euch ggf. ein Hotel. Dann MÜSST Ihr einreisen. Wollt Ihr dann, nur weil die Anmeldung nicht erfolgte, im Flughafen auf der Bank schlafen?

Daher würde ich auch bei einer Durchreise anmelden. IMMER!

8. Was ist bei Kreuzfahrten, die in Dubai starten/ ankommen?

Hier reist Ihr ja auch ein, betretet also das Land. Daher ist die Anmeldung ganz normal zu machen. Auch hier gilt die 30 Tage Regel und auch hier braucht Ihr eine Adresse. Habt Ihr kein Hotel in Dubai und geht direkt auf das Schiff, dann gebt Ihr einfach das Kreuzfahrtschiff als Adresse an.

9. Wie funktioniert die Anmeldung vor Ort?

Im Gegensatz zur Anmeldung und Einfuhrgenehmigung mit dem Onlineverfahren, ist auch eine Anmeldung bei dem Zollbeamten am Flughafen möglich (so soll es zumindest sein, eine Garantie würde ich dafür nicht übernehmen). Solltet Ihr Euch hierfür entscheiden, so besorgt auch hier alle Unterlagen, packt alles zusammen und geht dann bei der EINREISE durch den ROTEN Ausgang. Dort direkt zu einem Beamten und meldet die Sachen an.

Ich würde mich nie für den Weg entscheiden. Denn fehlen Euch Unterlagen oder ähnliches, so lassen sich diese eben nicht schnell besorgen und gerade bei BTM Medikamenten besteht dann die Gefahr „Medikamente wegwerfen oder nicht einreichen“. Da aber niemals solche Mittel aus Spaß nimmt. wäre mir das viel zu riskant. Gerade Mittel aus dem Bereich der Mittel gegen Depressionen, psychische Erkrankungen etc. können und dürfen aber auch nicht einfach abgesetzt werden. Was tut Ihr dann?

10. Was benötige ich für die Anmeldung vor Ort?

Die Unterlagen sind identisch mit denen, die ich Euch oben beschrieben habe. Dabei spielt es keine Rolle ob online oder vor Ort angemeldet wird.

Muss für mitreisende Kinder oder Ehepartner auch ein Antrag gestellt werden?

Ja. Der Antrag ist personengebunden und PASS gebunden. Es reicht also nicht einen zu stellen, sondern es bezieht sich immer auf die Person, welche den Antrag stellt. Nur für diese gilt auch die Genehmigung, nur diese kann auch ein Rezept ausgestellt bekommen und das entsprechende Attest vom Arzt.

11. Ich habe aber kein Rezept mehr, was nun?

Ohne Rezept werden die Anträge abgelehnt. Lasst es einfach sein. Wenn Ihr das nicht mehr habt oder die Medikamente schon lange zu Hause liegen, dann holt Euch beim Arzt ein neues Rezept. Ob Ihr das dann einlöst (weil ja die Medizin noch vorhanden ist), spielt keine Rolle, aber das Rezept muss eben zum mitgeführten Medikament passen.

OHNE Rezept, kein Antrag und auch keine Anmeldung vor Ort.

12. Reicht nur die Bescheinigung des ADAC aus?

NEIN. Es wird ausdrücklich ein Rezept U N D ein Attest gefordert. Nicht eines von beidem. Das Attest sollte zudem auch eine Diagnose enthalten oder zumindest einen ICD Code.

13. Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Dann ist eine Einreise mit den Medikamenten und Subtanzen illegal. Darüber solltet Ihr Euch im Klaren sein.

14. „Da kontrolliert nie einer“ oder „ich war schon X Mal da und niemand wollte es sehen“

Tolle Ratschläge die es so in Foren und auf Facebook gibt. Seid Euch bitte im Klaren darüber, dass es in Ländern wie auch den Emiraten zu empfindlichen Strafen kommen kann, bis hin zu Gefängnis. Ich möchte und will Euch keine Angst machen, rate aber eindeutig davon ab auch nur darüber nachzudenken.

Ich bin bestimmt 40 oder mehr Mal in die UAE eingereist und zweimal kontrolliert worden. Beide Male zufällig angesprochen und ein weiteres Mal direkt zu einem Beamten gegangen und zudem noch etwas dazu gefragt. Es ist aber eben strafbar und das nicht nur wenn man erwischt wird.

So, dann geht es nun hier weiter mit Eurem Antrag zur Dubai Einreise Medikamente:

Gold oder Platin American Express Bonusaktion + Geschenk


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