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American Express Platin oder Gold Versicherungen – Schadenmeldung und Unterlagen

Die Kreditkarten, unter anderem die American Express Gold (Infos hier) oder American Express Platin (Infos zur Platin hier), enthalten eine ganze Reihe von Versicherungen. Das ist zwar auf der einen Seite ganz nett, man sollte aber wissen wie eine Schadenmeldung funktioniert und was genau an Unterlagen zu besorgen ist.

Die American Express Schadenmeldung ist dabei etwas anders im Vergleich zu einer Meldung bei der Versicherung direkt. Dabei ist eine gute Vorbereitung auch entscheidend um die Abwicklung zu beschleunigen. In (hoffentlich in den kommenden Wochen) weiteren Blogbeiträgen greife ich das Thema einmal für verschiedene Versicherungen der Kreditkarte auf und gebe Euch einige Hilfestellung. Auch in meinem beruflichen Blog (nachlesen auf online-pkv.de) der sich mit Versicherungen täglich beschäftigt, findet Ihr weitere Infos.

Fangen wir aber heute einmal mit der Reiserücktrittsversicherung an, einer Versicherung, die bei bestimmten Ereignissen dafür sorgt, dass Ihr auf Reisekosten nicht sitzen bleibt.

Reiserücktrittsversicherung – was ist das eigentlich?

Unter einer Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Absicherung zu verstehen, die Euch im Falle der Stornierung der Reise, aufgrund versicherter Ereignisse, die Kosten erstattet. Dabei kann eine Selbstbeteiligung gelten, also ein Anteil, den Ihr auch bei der Stornierung allein zahlen müsst.

Diese Rücktrittsversicherung ist nicht mit der Reiseabbruchversicherung zu verwechseln, die oft auch im Paket der Versicherungen enthalten ist.

American Express Goldkarte

Reiserücktrittsversicherung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Dabei müssen wir unterscheiden, welche Karte Ihr habt. In diesem Beitrag schauen wir uns jeweils die vier unterschiedlichen Karten an. Jeweils Platin und Gold und jeweils für Privat oder Geschäftlich. Dabei noch ein Hinweis. Für die Zusatzkarte der Platin Business gelten die Bedingungen der Hauptkarte.

Amex GOLD Privat:

gültig nur mit Karteneinsatz, max. 5.000 € pro Person und Reise, 10% Selbstbeteiligung (mind. 100 €)

AMEX GOLD Business:

laut Website Schutz bei Reiserücktritt, laut Bedingungen nicht

AMEX PLATIN Privat:

max. 6.000 € pro Person und Reise, 10% Selbstbeteiligung (mind. 100 €)

AMEX PLATIN Business:

max. 6.000 € pro Person und Reise, KEINE Selbstbeteiligung

Reiserücktrittsversicherung – für welche Ereignisse?

Versichert sind, je nach Schutz, unterschiedliche Ereignisse.

  • Krankheit des Karteninhabers

  • Erkrankung eines Angehörigen (Kinder, Ehepartner)

  • aber auch Krankheit der Person, die Sie besuchen wollen

Dazu kommen Zeugenladung vor Gericht, schwere Schäden an der Wohnung durch Brand/ Einbruch und andere Ereignisse. (immer siehe Bedingungen) und auch Arbeitslosigkeit kann ein solcher Grund sein.

Bei der Platin PRIVAT kommt noch dazu, dass auch Schutz besteht wenn:

Eine Verspätung auf Ihrer Reise von mindestens 25 % der Gesamtreisedauer als Ergebnis von Arbeitskämpfen, ungünstiger Witterung, Betriebsstörung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Transportunfall dazu führt, dass Sie Ihre Reise nicht fortsetzen wollen.

Bei der PLATIN BUSINESS hingegen Schutz wenn:

Eine Verspätung von mehr als 12 Stunden auf Ihrer Reise als Ergebnis von Arbeitskämpfen, ungünstiger Witterung, Betriebsstörung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Transportunfall dazu führt, dass Sie Ihre Reise nicht fortsetzen wollen. Die Verspätung reduziert sich auf 6 Stunden für Reisen unter 5 Tagen.

Reiserücktrittsversicherung – muss alles mit AMEX bezahlt worden sein?

Ja, zumindest bei den privaten Karten ist der Schutz an den Karteneinsatz gebunden. Dieser besteht somit nur, wenn die Kosten auch mit der Amex bezahlt wurden. Das bedeutet aber auch, wenn Ihr die Kosten verteilt und einige Flüge mit Amex und fas Hotel vielleicht mit einer anderen Karte zahlt, besteht auch nur anteiliger Versicherungsschutz.

Bei der Platinum Business ist das hingegen nicht so. Dort sind die Versicherungsleistungen nicht an einen Karteneinsatz direkt gekoppelt. Bei einigen Positionen (Gespräckverspätung etc.) kann es aber dennoch Voraussetzungen geben, welche eine Bezahlung mit Karte erforderlich machen.

Reiserücktrittsversicherung – Unterlagen zusammenstellen?

Bevor Ihr also nun den Schaden melden könnt, braucht es einiges an Unterlagen. Damit Ihr nicht vergesst und der Schaden sich damit in der Bearbeitung verzögert, hier erst einmal eine Liste und dann weitere Erklärungen. Ihr benötigt also:

  • Rechnungen der Flugbuchung

  • Bestätigung/ Rechnung der Hotelbuchung

  • Tickets oder Rechnungen weiterer Reisebestandteile

  • Stonorechnungen von Flug-/ Hotel oder Umbuchungsrechnung

  • sicherheitshalber die AMEX Abrechnung auf denen die Bezahlungen zu sehen sind

  • Ärztliches Attest

  • Nachweis des Nichtantritts des Fluges

Doch auch wenn es logisch und einfach klingt, hier noch weitere Hinweise zu den einzelnen Positionen.

  • Rechnungen der Flugbuchung

Es muss hier auf der Rechnung unter anderem die Auflistung der Personen zu sehen sein und die Flugdaten. Ebenso der Startflughafen. Dabei ist noch zu beachten, die Reise muss in Deutschland beginnen und enden, so zumindest geben es einige Formulierungen in den AVB her. Bei der Lufthansa Miles and More KK ist es eindeutiger und auch dort muss Start/ Ende Deutschland sein.

Wohnt Ihr also an der Grenze, habt einen extra Zubringerflug (um zum Beispiel einen Deal aus Skandinavien zu nutzen), so müsst Ihr auch den Weg zum Flughafen im Ausland nachweisen. Wer also aus Amsterdam fliegt und bis dahin die Bahn nehmen sollte, der sollte sich ein (ggf. flexibles und damit stornierbares) Bahnticket buchen. Natürlich vor Schadeneinreichung und nicht erst, nachdem die Versicherung den Schaden abgelehnt hat.

  • Rechnungen der Hotelbuchung

Auch hier muss aus der Rechnung hervorgehen, wie und wann das Hotel stornierbar ist. ACHTUNG auch hier: Selbst wenn das Hotel nicht mehr stornierbar ist, müsst Ihr Stornierung und das Hotel muss bestätigen, dass 1.) storniert ist und Ihr 2.) nichts erstattet bekommt. Allein die Aussage „steht doch da „nicht stornierbare Rate“, reicht nicht aus.

  • Rechnungen weiterer Reisebestandteile

Habt Ihr Taxi, Limousine, Transfers oder Ausflüge gebucht oder Eintrittskarten, die sich nun nicht verwenden lassen, so sind auch diese zu belegen um die Kosten erstattet zu bekommen. Daher auch hier Rechnungen aufgeben und auf der Amex Abrechnung markieren.

  • Stonorechnungen von Flug-/ Hotel oder Umbuchungsrechnung

Wie oben bei Hotel und Flug bereits erwähnt müssen hier die Kosten ersichtlich sein. Airlines schreiben dazu eine Abrechnung der Steuern und Gebühren. Auch das Reisebüro (wenn es denn eins gibt) kann das. Ein Beispiel für solche Rechnung kann so aussehen:

Stornokosten bei einer Flugreise

  • sicherheitshalber die AMEX Abrechnung auf denen die Bezahlungen zu sehen sind

Das ist nicht zwingend nötig, macht aber die Erstattung einfacher. Die Axa, welche die Abrechnung/ Abwicklung für AMEX macht, hat keinen Zugriff auf die Kreditkartendaten und muss somit einen Nachweis verlangen.

  • Ärztliches Attest

Hier müsst Ihr ein Attest besorgen. Theoretisch ist dieses an keine Form gebunden und der Arzt kann es auch selbst verfassen. Darin muss bestätigt sein, dass Ihr aufgrund der Erkrankung „XYZ“ nicht reisefähig seid/ wart und damit die Reise storniert werden musste.

Da Ärzte aber meist etwas unbeholfen damit sind, empfehle ich ein Formular. Jetzt könntet Ihr ja erst den Schaden melden, dann das Attest bekommen und dann dieses an die Gesellschaft senden. ABER:

Es ist einfacher das Formular einfach direkt mit zum Arzt zu nehmen, wenn Ihr befürchtet eine Stornierung wird nötig. Da die AXA selbst kein Formular hat, nehmt einfach irgendein anderes. Hier zwei Beispiele:

Hier wird bestätigt, dass Ihr nicht geflogen seid. Easyjet verschickt diese übrigens automatisch, wenn Ihr einen nicht stornierten Flug nicht antretet. Das sieht dann so aus und ist explizit für Versicherer gemacht.

Nichtreisebestätigung

Reiserücktrittsversicherung – Schaden (online) melden?

Habt Ihr nun alle Unterlagen zusammen, so meldet Ihr den Schaden einfach online. Dazu gibt es für AMERICAN EXPRESS eine eigene Seite. Dort lassen sich alle Schadensmeldungen von AMEX abwickeln.

HIER DIREKT ZUR

SCHADENMELDUNG American Express Reiserücktritt

American Express Schadenmeldung online

Nachdem alles vollständig ist und nun gemeldet wurde, solltet Ihr etwa mit 2-3 Wochen rechnen. Nach Abschluss wird Euch der Betrag auf das Konto überwiesen und nicht auf die Karte erstattet. Auch das solltet Ihr bei der Planung bedenken.

Die Bedingungen aller Karten gibt es als pdf hier zum Nachlesen.

 

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